Mitgliedschaft
Der Antrag auf Mitgliedschaft (Beitrittserklärung) bedarf der schriftlichen Form und ist baldmöglichst nach der Trainingsaufnahme bei dem jeweiligen Trainer/Übungsleiter abzugeben. Die Beitrittserkärung steht hier zum Download bereit.
Für die Mitgliedschaft ist eine Anerkennung und Einhaltung der Vereinssatzung notwendig.
Training im Bereich Triathlon benötigt eine zusätzliche Erklärung, auch diese ist in schriftlicher Form baldmöglichst nach Trainingsaufnahme bei dem jeweiligen Trainer/Übungsleiter abzugeben.
Beendigung der Mitgliedschaft
Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann schriftlich oder per Mail erfolgen. Die Kündigung muss fristgerecht bei der Mitgliederverwaltung eingehen. Überlassene Schlüssel, Eintrittskarten, Mieträder etc. sind mit Ablauf der Mitgliedschaft zurückzugeben – anfallenden Kosten bei Verlust werden in Rechnung gestellt.
Mitgliederverwaltung
Die Mitgliederverwaltung ist für alle Fragen rund um die Mitgliedschaft unter folgender Mailadresse erreichbar:
Kontaktdaten sind: Elke Sacino, Landstraße 41, 79650 Schopfheim-Langenau
Jugendordnung der TSCH Langenau 1964 e.V.
Gemäß Paragraph 13 der Vereinssatzung hat die Vereinsjugend eine Jugendordnung.