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Die Abteilung Triathlon stellt jungen Triathleten Rennräder zur Verfügung 

Überlassungsvoraussetzung der vereinseigenen Rennräder

Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Verein ein Rennrad zur Nutzung überlässt.
Die Auswahl und Zuteilung erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien:

Mit der Bereitstellung von vereinseigenen Rennrädern möchten wir jungen Menschen den Einstieg in das Triathlontraining und insbesondere in den Wettkampfsport erleichtern. Zielgruppe unseres Angebotes sind Schüler / Jugendliche die Interesse daran haben im Rahmen des Nachwuchscups zu starten. Wir möchten ihnen hiermit die Möglichkeit geben an diesen Wettkämpfen teil zu nehmen ohne sofort in eine hochwertige Ausrüstung investieren zu müssen. Um im Wettkampf seine Leistung bereits abrufen zu können ist es wichtig das Training ebenfalls mit dem gleichen Rad zu bestreiten. Die Räder werden deshalb für den Zeitraum der Trainings- und Wettkampfsaison zur günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt. Die Räder werden jeweils am Anfang jeden Jahrs neu vergeben.

 1. Allgemein:

  • Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Verein ein Rennrad zur Nutzung überlässt.
  • Die Auswahl und Zuteilung erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien

2. Alter:

  • ab Schüler B bis Jugend A

3. Leistungsbereitschaft:

  • Anzahl der Start entsprechend den Regeln der Nachwuchscup-Serie um in die Gesamtwertung zu kommen
  • Teilnahme an den angebotenen Trainingsfreizeiten
  • Regelmäßige Teilnahme am angebotenen Triathlon-Training
  • Intensität und Regelmäßigkeit, die Beurteilung erfolgt durch die Trainer

4. Überlassungsbedingungen:

  • Abschluss des Mietvertrages mit dem Verein
  • Anerkennung der Mietbedingungen gemäß Mietvertrag
  • Überlassungszeit: Januar bis spätestens 15.12.
  • Entrichtung von Miete
  • Selbstständiges Abholen und Zurückbringen nach Absprache mit dem Verein
  • Das überlassene Rennrad ist pfleglich zu behandeln und nach Ablauf der Saison ordentlich gereinigt und rechtzeitig mit Wartungsnachweis einer Fachwerkstatt an den Verein zurückzugeben. Die Pflicht zur Vorlage eines Wartungsnachweises durch eine Fachwerkstatt entfällt, wenn an dem vereinsinternen Wartungstag teilgenommen wird.
  • Bei Verstößen gilt Folgendes:
    Während der laufenden Saison ist das Rennrad auf Verlangen des Vereins ohne Minderung des  Nutzungsentgeltes vorzeitig und unverzüglich zurückzugeben.
    In der Folgesaison wird grundsätzlich kein Vereinsrad mehr zur Verfügung gestellt.

 

Den Mietvertrag und die Mietbedingungen kannst du als Datei herunterladen.


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